Bereits 2011 war der Zahlungsdienstleister PayPal wegen Konflikten mit verschiedenen Onlinehändlern in die Schlagzeilen gekommen. Damals ging es unter anderem um kubanische Waren, die von Onlineshops angeboten wurden und deren Konto von PayPal deswegen gesperrt wurde. Daraufhin zogen einige Online-Shops vor Gericht. Erst nachdem die Shop-Betreiber für kubanische Waren keine PayPal-Zahlungen mehr akzeptierten, wurde die Sperrung der Konten wieder aufgehoben. Die andauernden Konflikte waren jedoch beispielsweise für die bekannte Drogeriekette Rossmann GmbH Grund genug, ab September 2011 die Zahlungsmöglichkeit per PayPal nicht mehr anzubieten.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) wurde hellhörig und knöpfte sich PayPal vor. Der vzbv beanstandete schon im vergangenen Jahr 20 nicht statthafte Klauseln, jedoch lediglich für zehn Klauseln wurde von PayPal eine Unterlassungserklärung abgegeben. Zwar wurden die deutschen Nutzungsbedingungen von PayPal erst kürzlich aktualisiert und einige strittige Passagen entfernt. Nachdem Betroffene jedoch weiterhin gegenüber den Verbraucherzentralen über anhaltende Probleme berichteten, insbesondere über Kontosperrungen aus nicht nachvollziehbaren Gründen, wurden die kompletten AGB einer Prüfung unterzogen. Dabei wurden diverse Bestimmungen gefunden, die für die Verbraucher nicht abzuschätzen sind. Daraufhin wurde vom Verbraucherzentrale Bundesverband jetzt Klage gegen PayPal eingereicht, die nicht nur in den scheinbar grundlosen Sperrungen der Konten begründet ist, sondern auch Klauseln in den Nutzungsbedingungen umfasst, die intransparent sind, sowie unzulässige Haftungs- und Schadensersatzregelungen.
Insbesondere die ominösen „manuellen Sicherheitsprüfungen“ gemäß den AGB des Zahlungsdienstleisters scheinen dem vzbv ein Dorn im Auge zu sein. Dabei bucht PayPal das Geld der Käufer vor der Überweisung an die Händler auf ein Zwischenkonto und behält sich bei Sicherheitsbedenken Prüfungen vor. Für Verbraucher ist es jedoch nicht nachvollziehbar, wann eine solche Prüfung erfolgen kann und vor allem, wie lange die Prüfung andauert. Obwohl gegenüber dem Händler eine Zahlungspflicht bestehe, wisse der Verbraucher nicht, wie lange eine Zahlung offen sei. Häufig wurden von PayPal offensichtlich Nutzerkonten grundlos gesperrt, wobei die Sperrung laut AGB bis zu 180 Tage andauern kann. Diese Klauseln müssten wesentlich transparenter gemacht werden, moniert der vzbv. Verbraucher müssten zumindest wissen, warum eine Zahlung erst einmal zurückgehalten werde.
Die Klage dürfte PayPal zum jetzigen Zeitpunkt recht ungelegen kommen, gehört die Tochtergesellschaft des US-Konzern Ebay doch zu den Anbietern, die mit aller Kraft in den Zukunftsmarkt der mobilen Zahlungssysteme drängen. PayPal buhlt gerade im wachsenden Wettbewerb mit einer groß angelegten Anzeigenkampagne um die Gunst der deutschen Verbraucher. Eine Klage wegen intransparenter Klauseln ist da kontraproduktiv. In Großbritannien vertreibt PayPal bereits aufsteckbare Kartenleser für Tablets und Smartphones, die in Deutschland von Anbietern wie Payleven, SumUp und iZettle angeboten werden. So hat Payleven gerade erst eine Kooperation mit Apple bekannt gegeben. Deren Kartenterminals werden ab sofort in den Apple-Stores und im Apple-Online-Store verkauft.
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