Mastercard will das automatische Belasten von Kreditkarten nach Probe-Abos nicht mehr erlauben.
Anbieter, die schon beim Abschluß von Probe-Abonnements die Daten von Mastercard-Inhabern verlangen, müssen ihren Kunden künftig eine Nachricht zukommen lassen, bevor sie deren Kreditkarte erstmalig belasten wollen, sobald deren Probe-Abo abgelaufen ist.
Mastercard hat angekündigt, seine Kunden künftig vor nicht gewollten Einkäufen beziehungsweise vor der Zahlung für ungewollte Abonnements zu schützen. Künftig soll verhindert werden, dass befristete kostenlose Probe-Abos, sogenannte Gratis-Trials, ohne explizite Zustimmung der Kreditkarteninhaber automatisch in kostenpflichtige, meist unbefristete Abonnements, überführt werden. In Zukunft müssen alle Firmen, die bereits bei der Anmeldung für ein kostenloses befristetes Probe-Abo die Kreditkartendaten des Nutzers abfragen, die Kunden darüber informieren, wenn sie nach Ablauf des kostenloses Probe-Abos ihre Leistung in ein kostenpfichtiges Abonnement umwandeln und die Kreditkarte der Nutzer belasten wollen.
Die neuen Bestimmungen von Mastercard sehen vor, dass die Kunden vom Anbieter vor Ablauf des kostenlosen Probe-Abos entweder per Mail oder via SMS darüber informiert werden müssen, dass die Weiterführung des Abonnements mit Kosten verbunden ist. Die Benachrichtigung muss das Datum enthalten, wann der Betrag fällig wird, sowie den Betrag für das Abonnement und Name des Anbieters. Für den Kreditkarteninhaber muss klar ersichtlich sein, welche Verpflichtungen er mit der Fortführung des Abonnements eingeht. Aber nicht nur das, auch muss die Benachrichtigung eine genaue Anleitung enthalten, wie das Probe-Abo gekündigt werden kann, bevor die Umwandlung in ein kostenpflichtiges Abonnement wirksam wird.
Auch die Bestimmungen für kostenpflichtige Abonnements werden geändert. Künftig gilt, wenn jemand ein kostenpflichtiges Abo abschließt und per Mastercard bezahlen will, dann muss der Kunde eine monatliche Abrechnung erhalten, in der die Kosten für die Leistung aufgelistet sind. Diese neue Bestimmung soll verhindern, dass den Kunden von unseriösen Anbietern klammheimlich Preiserhöhungen untergejubelt werden. Zudem müssen die monatlichen Abrechnungen detailliert darüber informieren, wie das Abo wieder gekündigt werden kann.
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