Konto und Kreditkarte in der Schweiz




Der Weg zu Konto und Kreditkarte in der Schweiz

Noch immer besteht die irrige Meinung, nur reiche Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz könnten ein Konto in der Schweiz eröffnen. Wenn Sie nicht mindestens mehrere 10.000 Euro mitbringen, sei dies nicht möglich. Für einzelne Privatbanken mag das ja zutreffen. Grundsätzlich ist das aber völliger Quatsch. Trotzdem hält sich dieses Gerücht schon seit Jahrzehnten hartnäckig. Vermittler von Schweizer Konten haben es offensichtlich gestreut, um ihre weit überteuerten Vermittlungsgebühren für ein Schweizer Konto einzustreichen.
Grundsätzlich ist es für einen Nichtschweizer, also für Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz relativ einfach, ein Konto zu eröffnen. Die Gebühren sind zudem ausgesprochen moderat.
Wichtig vor allem für Leute mit Pfändungsproblemen: Schweizer Finanzdienstleister erteilen über Ihre Kunden Dritten keine Auskünfte, auch nicht den Behörden und schon gar nicht ausländischen Institutionen. Nur schwere Straftaten nach Schweizer Recht sind hier ausgenommen. Steuervergehen sind beispielsweise nach Schweizer Recht lediglich Ordnungswidrigkeiten. In jedem Falle muss vorher ein Schweizer Richter entscheiden, ob die betreffende Bank einer Auskunftspflicht unterliegt.
Wird jedoch einem Gläubiger mit einer in Deutschland titulierter Forderung die Bankverbindung bekannt, kann er auch das Guthaben eines Schweizer Kontos pfänden..Nur ist der entsprechende Pfändungsaufwand ungleich höher, um einen Pfändungsbeschluss für ein Konto bei einer Schweizer Bank zu erwirken.
Zinserträge von Sparkonten und Depots von EU-Bürgern bei Schweizer Banken werden von den Banken gemäß Vereinbarung zwischen der Schweiz und der EU nicht an die zuständigen Finanzbehörden des EU-Bürgers gemeldet. Stattdessen wird eine Zinssteuer in Höhe von 15% direkt ans Schweizer Finanzamt abgeführt. Eine Meldung an deutsche Finanzbehörden erfolgt nur, wenn der ausländische Kontoinhaber selbst schriftlich die Weitergabe von Informationen fordert.

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