12. August 2006
Konto und Kreditkarte bei der Credit Mutuel
Konto und Kreditkarte von der Credit Mutuel
Die Credit Mutuel ist vergleichbar mit den deutschen Volksbanken. Eine Filiale gibt es in jedem größeren Ort. Bei der Credit Mutuel gibt es schon seit Jahren problemlos Konten für Deutsche, die nicht in Frankreich wohnen. Ihr persönlicher Besuch ist jedoch Voraussetzung!
Homepage der Credit Mutuel:
https://www.creditmutuel.fr/accueil_national.cgi
Konto für Deutsche bei der Credit Mutel
Die Credit Mutuel hat sogar eine Homepage auf deutsch:
https://www.creditmutuel.fr/cmcee/fr/info/deutsch/willkommen.htm
Auf dieser Seite wirbt die Credit Mutuel ganz unverblümt um deutsche Kunden: ...für Ihre persönlichen Angelegenheiten wollen wir gerne Ihre zweite Bank werden!
Kreditkarte von der Credit Mutuel
Auf der Webseite gibt es die folgenden Aussagen zur Kreditkarte, der Carte Mutuel:
Sie vereint alle Vorteile einer modernen Kreditkarte mit den Vorteilen einer EC-Karte
zu Ihrer optimalen persönlichen Zahlungsunabhängigkeit.
In direktem Kreditkarten-Verbund mit Mastercard bietet Ihnen die „Carte Crédit Mutuelâ€? alle Vorzüge eines weltweit akzeptierten Kreditkartensystems.
Darüber hinaus können Sie, wie Sie es mit der EC-Karte bereits gewohnt sind, mit der „Carte Crédit Mutuelâ€? Bargeld bei einem beliebigen Bankautomaten beziehen – und das sogar vier Mal pro Monat gebührenfrei von einer Fremdbank Ihrer Wahl.
Credit Mutuel über die Vorteile ihrer Kreditkarte:
Weltweit nutzbare Kreditkarte
maximale Flexibilität in der EU:
alle Zahlungen in Euro gebührenfrei
gebührenfreie Bar-Abhebungen in Euro bei allen Banken des Crédit Mutuel und CIC
4 Bar-Abhebungen in Euro pro Monat bei Fremdbanken gebührenfrei
weitere Bar-Abhebungen in Euro zu 0,99 € pro Abhebung
Wahlweise monatliche oder tägliche Abrechnung
Partnerkarte für nur 50 % der Jahresgebühr der ersten Karte
Sie sollten aber nicht vergessen, wenn Sie ein Konto in Frankreich eröffnen, müssen Zinserträge von Zinskonten, Anleihen, Renten- und Kapitalfonds für ausländische Konto- und Depotinhaber inzwischen von den betreffenden Banken EU-weit an die Finanzbehörden gemeldet werden, die für den Wohnsitz des Kontoinhabers zuständig sind. Reine Girokonten, Aktien oder reine Aktienfonds-Depots sind davon jedoch nicht betroffen. Diese Informationsaustauschpflicht über die Höhe der Zinserträge besteht nicht für Österreich, Luxemburg, Belgien und die Schweiz. Diese Länder sind zwar auch dem EU-Abkommen beigetreten.
Statt einer Informationsmeldung ans ausländische Finanzamt wird in diesen Ländern für alle mit Wohnsitz im EU-Ausland jedoch eine Sonderquellensteuer für Zinserträge eingezogen.
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