Kreditkarte und Konto im Ausland
Was sind die Gründe für die Beantragung eines Kontos oder einer Kreditkarte im Ausland?
Für die Eröffnung eines Auslandskontos gibt es vielerlei legale Gründe:
Die Bank verweigert ein Konto im Inland
Das mag einer der Hauptgründe sein, daß Sie kein Konto oder kein Konto mehr haben. Um einer gesetzlichen Regelung mit dem Recht auf den Erhalt eines Kontos zuvorzukommen, sind die deutschen Banken eine Selbstverpflichtung eingegangen. Darin haben sich die Banken verpflichtet, auch Bundesbürgern mit negativen Schufaeinträgen ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten. Trotz dieser Selbstverpflichtung wird betroffenen Personen in großer Zahl ein Girokonto verweigert. Dagegen können Sie zwar angehen. Nur ob dies Sinn macht, ist eine andere Sache. Sie können jedoch sicher sein, dass Ihnen die betreffende Bank bei den geringsten Vorkommnissen, beispielsweise einer Kontopfändung, dieses Konto wieder kündigen wird. Seit der Einführung des pfändungsfreien Kontos (P-Konto) ist die Gefahr zwar gering geworden, bei einer Kontopfändung die Kündigung zu erhalten, ausgeschlossen ist es jedoch nicht. Gründe dafür wird man immer finden, wenn man unliebsame Kunden loswerden will.
Sie sind arbeitslos sind und haben kein Konto mehr
Auch das kann oft der Grund für die Einrichtung eines Kontos im Ausland. Gerade wenn Sie arbeitslos sind, brauchen Sie erst recht ein Konto. Denn die Arbeitsagenturen tätigen keine Überweisungen auf Konten, die nicht auf den Namen des Empfängers, also auf Ihren Namen lauten. Ohne Konto erhalten Sie Ihr Arbeitslosengeld per Scheck, wofür Ihnen die Arbeitsagentur 10 Euro pro Scheck abzieht. Erhalten Sie wöchentliche Zahlungen, so ist das eine ganz schön teure Angelegenheit. Das kostet Sie im Monat über 40 Euro. Das ist Geld, das Sie viel nötiger gebrauchen können.
Gemäß des EU-Erlasses dürfen die Banken für Überweisungen auf Auslandskonten innerhalb der EU (SEPA-Überweisungen) mittels IBAN-Nummer und BIC-Code inzwischen keine zusätzlichen Gebühren mehr berechnen. Die Kosten für Inlands- und Auslandsüberweisungen innerhalb der EU sind also gleich. Die Arbeitsagentur muss Ihnen daher Ihr Arbeitslosengeld oder ALG II auch auf Ihr EU-Auslandskonto überweisen. Bei einer Einsparung von 40 Euro im Monat sollte man wirklich anfangen, darüber nachzudenken, ob die Einrichtung eines Kontos in einem benachbarten EU-Staat nicht sinnvoller ist. Auch die Erteilung einer Kreditkarte, natürlich immer auf Guthabenbasis, stellt dann kein Problem mehr dar.
Wie sicher ist Ihr Auslandskonto bei Kontopfändungen
Ein weiterer wichtiger Grund für die Eröffnung eines Kontos im Ausland: Mit einem Auslands-Konto können Sie legal das Risiko einer Kontopfändung vermindern.
Wer innerhalb der EU ein Konto eröffnen will, ist insbesondere durch das Gemeinschaftsrecht geschützt. Sie haben das Recht, in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein Bankkonto zu eröffnen und Geld auf dieses Konto oder von diesem Konto zu überweisen, doch gelten je nach Mitgliedsstaat unterschiedliche Regelungen für die Ausübung dieses Rechts.
Gerade für Personen die einem hohen Pfändungsrisiko unterliegen, ist das Auslands-Konto eine durchaus überlegenswerte Alternative. Denn die Sicherheit vor Kontopfändungen ist bei einem Konto im Ausland sehr viel höher als bei einem deutschen Konto. Unmöglich ist jedoch auch dort eine Pfändung nicht. Gerade wer im Rahmen einer angestrebten Verbraucherinsolvenz eine Rücklage für einen Vergleich mit den Gläubigern behalten will, sorgt besser vor, und richtet ein Konto mit Kreditkarte im benachbarten Ausland ein, bevor ihm ein einzelner Gläubiger seine Ersparnisse weggepfändet, die er für die Insolvenz zurückgelegt hat.
Die Kontoführung im Ausland ist in den meisten Fällen nur unwesentlich teurer als hierzulande und eine Prepaid Kreditkarte erhalten Sie oft für wenig Geld noch dazu. Auch lohnt es sich, über ein Konto in Schweizer Franken nachzudenken, insbesondere gerade jetzt, wo niemand so recht weiß, wohin die Euro-Reise geht. Der Schweizer Franken gilt schon immer als sicherer Hort. Lesen Sie hierzu auch die Informationen über das Konto bei der Schweizerischen PostFinance.
Aber Achtung: Wer bei einer eidesstattlichen Versicherung sein Guthaben im Ausland verschweigt, macht sich nach deutschem Recht strafbar.
Bargeldlose Überweisungen vom Auslandskonto
Wenn Sie kein Konto haben, können Sie auch keine bargeldlose Überweisungen vornehmen. Es macht heutzutage wenig Sinn, wenn Sie Ihre gesamte Barschaft ständig mit sich herumschleppen oder irgendwo in der Wohnung verstecken. Hinzu kommt, dass Sie keine kostengünstigen Überweisungen für Miete, Strom, Telefon etc. vornehmen können und alle notwendigen Zahlungen einzeln per Bareinzahlung auf Fremdkonten tätigen müssen. Eine mehr als kostspielige Angelegenheit, berechnen doch die Banken hierfür horrende Gebühren, zwischen 2 und 7,50 Euro pro Vorgang. Das war mit einer der Gründe für die gesetzliche Einführung des P-Kontos.
Überweisungen von einem Girokonto auch aus dem EU-Ausland sind oft günstiger. Sogar bei der Schweizer PostFinance, die ja nicht zur EU gehört, sind Überweisungen wesentlich preisgünstiger. Auch Daueraufträge können Sie vom Auslandskonto aus ausführen lassen.
Bargeldlose Überweisungen aufs Auslandskonto
Die Überweisung von Gehalt, Rente oder Arbeitslosengeld auf ein Konto in einem EU-Mitgliedsstaat kommt den Arbeitgeber, das Arbeitsamt oder die BfA oder LVA nicht teurer, als die Überweisung auf ein Inlandskonto in Deutschland. Auch Bargeldabhebungen und Überweisungen nach Deutschland stellen kein Problem dar.
Kreditkarte im Ausland
Von keiner Bank in Deutschland erhalten Sie bei negativen Schufaeinträgen eine vollwertige Kreditkarte. Im Ausland dagegen gibt es zum Konto meist Debit-Karten, die jedoch nur funktionieren, solange Guthaben auf dem Konto ist.
Wer über das nötige Kleingeld verfügt und eine Sicherheit hinterlegen kann oder wer über regelmäßigen Geldeingang auf seinem Konto verfügt, erhält auch im Ausland eine richtige Kreditkarte mit entsprechendem Verfügungsrahmen. Die geforderten Sicherheiten bewegen sich hier meist in der Größenordnung zwischen 5.000 und 10.000 EUR und sind in jedem Falle höher als der Kreditrahmen, der für die Karte eingeräumt wird.
Ohne Kreditkarte geht heutzutage oft nichts mehr. Bei fast allen Internet-Shops oder wenn Sie ein Hotel, eine Flugreise oder die Bahnfahrt günstig buchen wollen, benötigen Sie eine Kreditkarte. In den USA und in vielen anderen Ländern sind Kreditkarten inzwischen das gängige Zahlungsmittel. Die meisten Angebote im Internet sind dort nur per Kreditkartenzahlung erhältlich.
Insgesamt gesehen, gibt es viele gute und ganz legale Gründe, die für Auslandskonto und eine Kreditkarte aus dem Ausland sprechen. Aber jeder muss selbst abwägen, ob ein Auslandskonto für Ihn in Frage kommt.
Bedenken sollte man dabei immer,
- dass es strafbar ist, Steuern zu hinterziehen
- dass es strafbar ist, Sozialleistungen zu erschleichen
- dass es strafbar ist, Pfändungen zu umgehen, indem man Kapital beiseite schafft.