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Bankgeheimnis bald vor dem Ende

29. Oktober 2014

Die Tage des Bankgeheimnisses scheinen endgültig gezählt. In Berlin haben gerade 51 Staaten ein Abkommen über den automatischen Austausch von Finanzdaten unterzeichnet. Das lange in zahlreichen Ländern als unantastbar geltende Bankgeheimnis wird damit zum Auslaufmodell. Die Vereinbarung soll ab 2017 gelten und sieht vor, dass die Länder, die das Abkommen unterzeichnet haben, sich gegenseitig verpflichten, Informationen über Kontodaten von Privatpersonen auszutauschen. Steuersündern soll so zukünftig das Leben schwerer gemacht werden.

Die Kehrseite der Medaille ist jedoch: Um es einigen Steuerbetrügern schwerer zu machen, werden Daten maximal aufbereitet und ausgetauscht. Wieder werden Grundrechte ausgehebelt, so als ob fast jeder Bürger auch ein großer Steuerbetrüger wäre. Da heiligt der Zweck doch die Mittel. Wir sind auf dem besten Wege, gläserne Weltbürger zu werden.
Sollte es nicht vielmehr das Ziel sein, gläserne Weltfirmen zu schaffen und den Sumpf aus Steuervermeidungsstrategien, allen möglichen Schlupflöchern, Ausnahmeregelungen und Sonderabsprachen auszutrocknen, mit denen internationale Konzerne, wie Google, Amazon, Apple, Starbucks und viele andere, unvorstellbare Milliardensummen solange virtuell hin und her schieben, bis keine oder kaum noch Steuern fällig sind. Damit sollte ein für alle Mal Schluss sein. Doch es scheint nicht das Ziel dieser Regierungen zu sein, die Hunderte von Milliarden Euro an Steuern zu vereinnahmen, deren Zahlung diese Firmen unter Anwendung aller möglicher Tricksereien vermeiden. Steuern, die zur Sanierung der maroden Infrastruktur und des Bildungswesen notwendig wären.

Es ist doch wesentlich einfacher, den Normalbürger einfach gläsern zu machen und sich zu verpflichten, von Herbst 2017 an gegenseitig Daten über die Auslandskonten von Privatpersonen auszutauschen. Für Steuerbehörden soll es mit dem automatischen Informationsaustausch wesentlich einfacher werden, Geldbewegungen ins Ausland zu überwachen und so eventuelle Steuerflucht einzudämmen. Schwarzgeld ins Ausland zu bringen oder Erträge zu verheimlichen wird in Zukunft kaum noch möglich sein.

Ziel des Abkommen ist es, vor allem private Vermögen zu überwachen, die ins Ausland geschafft wurden, um die Steuerpflicht im Heimatland zu umgehen. Ins Blickfeld geraten sind auch Konten von Treuhändern und Treuhandfirmen, sowie von Stiftungen und Trusts, die es ihren vermögenden Klienten ermöglichen, ihre Geldanlagen vor allzu neugierigen Einblicken zu schützen.

Der Informationsaustausch soll erstmals im Herbst 2017 stattfinden und betrifft alle Daten aus dem Steuerjahr 2016. Altfälle sollen von der Regelung nicht betroffen sein. Das Abkommen umfasst jedoch weitaus mehr Finanzanlagen und Adressaten als es etwa die bisherige EU-Zinsrichtlinie vorsieht.

Mit der Vereinbarung werden alle Banken, Makler und bestimmte Finanzinstitute, Fonds und Versicherungen, sowie Depot- und Vermögensverwaltungen verpflichtet, alle Kontodaten nebst Steuer-Identifikationsnummer von allen Konto-Inhabern, die im Ausland leben, einer Behörde im eigenen Land zu melden. Neben den Informationen zur Identität aller ausländischen Konto-Inhaber umfasst dies alle relevanten Daten wie Zinsen, Dividenden, Kontoguthaben sowie alle Erlöse aus dem Verkauf von Finanzanlagen, die über das betreffende Auslandskonto verbucht wurden. Damit ist das Bankgeheimnis in der bisherigen Form praktisch abgeschafft.

Die Zeit, in der in vielen Ländern das Bankgeheimnis als unantastbar galt, neigt sich damit dem Ende zu. Zukünftig wissen die Finanzbehörden weitaus besser Bescheid über ihre Bürger und eventuelle Finanzgeschäfte im Ausland. Bislang wurden Kapitalerträge, einfach weil sie nicht umfassend veranlagt werden konnten, pauschal mit einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent belastet. Wenn das Abkommen wirksam wird, könnte diese Abgeltungssteuer infrage gestellt werden. Damit könnte auch zukünftig der sich daraus ergebende Vorteil für vermögende Personen wegfallen, deren Einkommensteuersatz über diesem Prozentsatz liegt.

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