6. August 2006
Konto im Inland der glaeserne Buerger
Konto im Inland
Ein weiterer Grund für die Einrichtung eines Kontos im Ausland ist der gläserne Bürger. Das Bankgeheimnis im Inland gibt es nicht mehr. Geldwäsche- und Antiterrorgesetze haben es ermöglicht, dass inzwischen der ganz normale Bürger durch und durch gläsern geworden ist.
Finanzamt und andere Ämter haben seit dem 1. April 2005 den Röntgenblick. Seit diesem Zeitpunkt dürfen nämlich Finanzämter, auch auf Verlangen anderer Behörden, die entsprechende Bundeszentraldatei anzapfen und können so erfahren, wo die betreffenden Personen bundesweit Konten unterhalten. Vorgesehen ist zwar, dass der Bürger erst einmal selbst befragt werden soll. Die Abgabenordnung sieht jedoch vor, dass dies entfallen kann, wenn anzunehmen ist, dass ein Auskunftsersuchen erfolglos bleibt. Ein jeder kann sich vorstellen, dass die Behörde wohl fast immer davon ausgehen wird, dass ein Auskunftsersuchen ohne Erfolg bleiben wird. Allein schon aus Bequemlichkeit wird von den Behörden daher die elektronische Abfrage gestartet werden.
Anschliessend kommt § 93 Abs.8 zum tragen, wonach das Finanzamt detaillierte Informationen von den Banken anfordern kann. Dann ist auch feststellbar, wo Sie wann gewesen sind und was Sie wo gekauft haben. Ob die dadurch entstehenden Personenprofile mit dem Datenschutz vereinbar sind, ist eine andere Frage. Ausländische Bankkonten sind von diesem Röntgenblick nicht betroffen. Mit einem Auslands-Konto und einer Kreditkarte aus dem Ausland vermeiden Sie es, zum gläsernen Bürger zu werden und entgehen so dem Überwachungswahn deutscher Behörden.
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